Bestattungskosten – ein unnötiges Tabu!

Als traditionsreiches Bestattungshaus gehört es zu unserer täglichen Erfahrung, dass angesichts des Verlustes eines geliebten Menschen, der uns über alles “teuer” war und durch nichts zu ersetzen ist, sich profane Werte wie Geld und materieller Besitz relativieren. Entsprechend kann in einer solchen Situation das Thema “Bestattungskosten” als unangemessen oder pietätlos empfunden werden. Wir sehen aber auch deutlich, dass die Frage nach den Kosten einer Bestattung unnötig tabuisiert wird. Als moderner Dienstleister finden wir, dass unsere Kunden, um deren Vertrauen wir werben, einen Anspruch auf Preistransparenz haben, und natürlich vor einer Beauftragung wissen sollten, was an Kosten auf sie zukommt. Wir halten Bestattungsunternehmer für unseriös, die unter dem Deckmantel der Pietät Fragen der Preisgestaltung verschleiern.

Die Preisvergleiche (Stand Januar 2026):

  • Feuerbestattung. Kremierung im Bergischen Krematorium Wuppertal, Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Wuppertal, pflegefreies Rasengrab. Kosten ab 4.500,00 € * (Trauerfeier jederzeit kostenpflichtig möglich)
  • Die Alternative: Feuerbestattung. Einäscherung im Bergischen Krematorium Wuppertal, anonyme Urnenbeisetzung. Kosten ab 2.600,00 € * (Trauerfeier jederzeit kostenpflichtig möglich, Begleitung der Beisetzung von Angehörigen nicht zulässig)
  • Traditionelle Erdbestattung. Wahlgrab, eigene Pflege, Trauerfeier in einer Friedhofskapelle. Kosten ab 5.900,00 € * (Pflegefreie Grabart deutlich teurer)

* Erfüllungsort Stadt Wuppertal. Die Preisvergleiche gelten innerhalb der regulären Dienstzeit und des Stadtgebietes. Die Kosten für die Erstellung einer Todesbescheinigung (ca. 200 €), für das Blumenarrangement (z. B. Sargschmuck ca. 250 €, Schleifenkranz ca. 200 €) oder (z. B. Urnenschmuck ca. 150 €, Trauergesteck ca. 150 €), für eine Traueranzeige in einer Tageszeitung (ca. 300 €), für einen Trauer- & Festredner (ca. 350 €), für die Kaffeetafel (ca. 25 € pro Person) oder den Steinmetzbetrieb, können zusätzlich anfallen!

Zusätzliche private Kosten der Hinterbliebenen:

  • Trauerbekleidung
  • Umzugsfirma
  • Wohnungsausräumung
  • Gebühren für Behörden, Notar oder Rechtsanwalt
  • Zeitaufwand und Urlaubstage
  • Dauerhafte Pflege der Grabstätte
  • u. v. a. m.