Wer die Bestattungsart bestimmt!
Die Bestattungsart richtet sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass Sie seinen Willen erfüllen werden. Jeder Mensch kann auch durch letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen.
Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen über seine Bestattung oder durch Einsetzung und Beauftragung eines Testamentsvollstreckers, die Bestattung in bestimmter Art und Weise zu veranlassen, sind dagegen für die Angehörigen rechtlich bindend.
Fehlt es an einer Willensäußerung, so sind die Angehörigen oder Totenfürsorgeberechtigte berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.